1. Familienrecht
Mit der Trennung wird den Betroffenen in der Regel zuerst der Boden unter den Füssen entzogen. Und beide Ehegatten stehen vor der Frage: wie soll es
jetzt eigentlich weiter gehen?
Die Frau fragt sich nicht selten: schaffe ich es trotz der Trennung, den Kindern eine Perspektive zu
bieten? Oder wovon soll ich jetzt leben, wenn ich doch seit Jahren zu Hause bin? Wie viel Unterhalt steht den Kindern und mir zu? Kann ich in der Wohnung/ im Haus bleiben? Was passiert mit
unserem Eigenheim und wer bezahlt die Schulden?
Der Mann will wahrscheinlich wissen, was ihm nach der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, insbesondere nach der Zahlung des Unterhalts, am Ende
des Monats zum Leben bleibt. Auch die Fragen, was mit dem Eigenheim und Schulden passiert, beschäftigen ihn. Er befürchtet ggf. außerdem, dass der Kontakt zu seinen Kindern eingeschränkt wird und
er längerfristig nur zum „Zahlvater“ wird und fragt sich, was er dagegen machen kann.
Inmitten der Scheidungsauseinandersetzung stehen nicht selten die Kinder.
Da das Leben vielfältig ist und wir alle verschieden sind, gibt es auch eine Vielzahl von anderen Fragen, die die Betroffenen in dieser schwierigen
Lebensphase beschäftigen. Die Themen lassen sich (nicht abschließend) wie folgt zusammenfassen:
- Trennung/ Scheidung;
- Unterhalt;
- Zugewinnausgleich;
- Versorgungsausgleich (Rententeilung);
- Sorgerecht/ Umgangsrecht;
- Ehewohnung;
- "Kontaktverbot".
Ich unterstütze und begleite die Betroffenen und stehe ihnen als zuverlässige Ansprechpartnerin rund um das Thema Trennung/ Scheidung mit Rat und Tat zur Seite. Und das mache ich seit Jahren gerne. Dabei suche ich nach individuellen Lösungen, die den Bedürfnissen und Wünschen meiner Mandanten am besten entsprechen. Ich bin zunächst immer bemüht, einvernhemliche Lösungen zu finden, weil sie in der Regel die schnellsten und die kostengünstigsten sind. Außerdem werden einvernehmliche Lösungen in der Praxis in der Regel am besten umgesetzt und sind weniger belastend. Aber einvernhemlich funktioniert es nicht immer. Daher unterstütze ich meine Mandanten bei Bedarf auch bei stretigen Auseinandersetzungen mit dem dafür nötigen Einsatz.
Gerne kümmere ich mich auch um Ihr Anliegen.
2. Erbrecht
Mit dem Thema Erbrecht kommt man zum einen in Berührung, wenn man selbst Vorsorge über eigenes Vermögen nach dem Tod treffen will, um jemanden zu begünstigen oder zu enterben, aber auch um den Streit zwischen den Erben und/ oder Verschleuderung des Vermögens nach seinem Tod zu vermeiden.
Zum anderen befasst man sich damit als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
Im ersten Fall suche ich für Sie nach maßgeschneiderten Lösungen. Im zweiten Fall stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche zur Seite.
Die wichtigsten Themen des Erbrechts lassen sich (nicht abschließend) wie folgt zusammenfassen:
- Testament (Erstellung, Wirksamkeit, Anfechtung);
- Erbansprüche;
- Pflichtteilsansprüche;
- Vorsorgevollmacht.
Auch Erbrecht mache ich seit Jahren gern und kann Sie bei Bedarf mit meiner Expertise, Kreativität beim Erarbeiten von Lösungen sowie meiner Einsatzbereitschaft unterstüzten.